Taxordnung der Gerichts- und sonstigen Gebühren im Markgraftum Oberlausitz für alle und jede zur Administration des Justiz- und Polizeiwesens in den Standesherrschaften, Stiften, den unter landvogteilicher und landeshauptmannschaftlicher Gerichtsbarkeit stehenden Orten, den Landstädtlein und sämtlichen landesmitleidenden Dörfern, geordnete Behörden, Deputierte, Gerichtshalter und übriges Personal nebst dem deshalb publizierten Oberamtspatent sowie Regulativ über die Taxe der Gerichtspersonen, Gemeindeältesten und Kirchväter bei Verrichtungen in landesherrlichen,- ständischen-, kommunalen- und polizeilichen Angelegenheiten, die nicht unter Rechtshändel gehören und wobei selbige allein und ohne den Gerichtsverwalter expedieren