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Prozess Kartause / Altmünster. Der Kantor der Aschaffenburger Kirche, decr. Dr., rekapituliert - in der zuerst vor den Dekan von St. Stephan (Gottfried) gebrachten Streitsache der Kartause, vertreten durch "Witigo de Thaba", gegen Altmünster, vertreten durch "Eckardus von Mosebach", wegen einer Rheinau gegenüber dem Dorfe Walluff ("Waldaffen") den bisherigen Verlauf des Prozesses unter wörtlicher Wiedergabe der vier Libelle (Klagschriften und Entgegnungen) beider Parteien U / 1357 Juni 1, U / 1357 Juni 10, U / 1357 Oktober 15 und U / 1358 September 10. - Er verkündet nunmehr das Endurteil, wodurch die Kartause in ihrem Anspruch abgewiesen und zum Ersatz der Gerichtskosten verurteilt wird. - Darauf legt der Vertreter der Kartause Berufung an den Apostolischen Stuhl ein. Zeugen: Hertwig ("Hertewicus"), Prokurator von Altmünster, Konrad von Oppershofen, Kartäuser, "Richardus de Litha", Kaplan des Erzbischofs Gerlach, und der kaiserliche Notar "...Wolfan".

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