Karl Sigmund Freiherr von und zu Cronegg auf Moosburg und Glanegg, Greifenburg und Rottenstein, Rat, Hofmarschall und Präsident des Markgrafen Friedrich zu Baden, und seine Geschwister Johann Moritz Freiherr von und zu Cronegg sowie Maria Concordia, Regina Esther von Hohenschild, Christina Magdalena und Susanna Elisabeth von Rotberg, alle geborene Freiinnen von und zu Cronegg, bekunden, dass sie ihr der unmittelbaren Reichsritterschaft im Kraichgau einverleibtes Gut Babstadt samt adliger Wohnung und zugehörigen Gebäuden, dem dabei gelegenen Dorf, allen "einschichtigen" Gütern, Holzmarken, Wunn und Weide, Fischwassern, Wegen und Stegen, Äckern, Wiesen, Weinbergen und Angern, Grund und Boden sowie Regalien, hohen und niederen Herrlichkeiten, forstlicher Obrigkeit, Jagdrechten, dazu allen anderen Freiheiten, Rechten, Gerechtigkeiten und Nutzbarkeiten, Gebot und Verbot, Freveln und Bußen, Leuten und sonstigen Zugehörungen, insbesondere dem gültbaren Rappenauer Hof mit seinen Rechten und einem Drittel an der Neckarfähre bei Wimpfen, so, wie ihre Eltern 1655 dieses alles von dem verstorbenen Obristleutnant von Möschlitz erworben, um 14.600 Gulden an Ferdinand Freiherr von Degenfeld, Edlen und Bannerherrn auf Dürnau, Hoheneybach und Neuhaus, verkauft haben. Die Verkäufer quittieren über 10.000 Gulden der Kaufsumme. Die übrigen 4600 Gulden werden in fünf Jahresraten - viermal 1000 Gulden, zuletzt 600 Gulden -, jeweils zu Trium Regum [= 6. Januar] bis 1691 fällig; auf eine Verzinsung wird verzichtet. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises dient das Gut Babstadt als Unterpfand. Dem Käufer werden alle zu dem Gut gehörigen Urkunden und Dokumente übergeben. Die Verkäufer leisten Währschaft.