Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er Graf Erasmus (Asmus) von Wertheim für vier Jahre zu seinem Diener bestallt hat. Der Graf soll mit den Seinen, wenn der Pfalzgraf ihn dazu bedarf und auffordert, zu dessen Nöten und Geschäften gerüstet aufwarten und gegen jedermann dienen, wobei davon ausgenommen sind: Markgraf Friedrich von Brandenburg, Oheim des Ausstellers, solange Graf Erasmus sein Leibdiener ist, und Graf Michael von Wertheim, Rat und Getreuer des Ausstellers. Sollte die Ritterschaft des Landes zu Franken sich wegen der Irrung, die Kurfürst Philipp mit ihr hat, zum Recht vor diesem entbieten, dieser den Schied aber nicht annehmen (unnd wir das nit annehmen wolten), so muss Graf Erasmus dem Fürsten nicht gegen sie dienen. Erasmus hat Treue, Huld und pflichtgemäßen Dienst geschworen, für den er jährlich, auf sein Ansinnen und gegen Quittung, 100 Gulden vom Kammermeister erhalten soll. Im Dienst erhält er Futter, Mahl und Beschläge. Reisigen Schaden will ihm der Pfalzgraf gütlich ersetzen, bei Nichteinigung sollen nach Gewohnheit des Hofes der pfalzgräfliche Hofmeister, Marschall und der Hauptmann, unter dem Graf Erasmus den Schaden erlitten hat, entscheiden. Sein Dienstjahr beginnt zum nächsten Sonntag Laetare [29.03.].

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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