Baltharsar Örtlin (Balthassar Ortle) von Urach der Junge schwört Kurfürst Philipp von der Pfalz Urfehde. Er hat ohne redliche Ursache Fehde und Feindschaft im Dienst von Konrad Schott zu Hohkönigsburg (Hohenkunsperg) gesucht, die Pfalz bekriegt und dem Kurfürsten und den Seinen Leid und Schaden getan, war dann aber in dessen Gefängnis gekommen, wo er hart an Leib und Gut bestraft wurde, aber besser gehalten wurde, als er es verdient hätte. Auf Fürbitte der Ritterschaft und anderer hat ihn der Pfalzgraf aus dem Gefängnis gegen diese Urfehde entlassen: [1.] Balthasar wird zum Diener und darf zu Lebzeiten nichts gegen den Pfalzgrafen, seine Erben und all die Seinen tun. [2.] Auch auf deren Landstraßen und in deren Gebieten darf er niemanden beleidigen, beschädigen, bestrafen (rechtvertigen), fangen oder gegen sie vorgehen. [3.] Für den Gefängnisaufenthalt wird er sich nicht rächen. [4.] Er wird gegen die Pfalzgräflichen nicht vor einem ausländischen Gericht vorgehen. [5.] Was er im Gefängnis verzehrt hat, will er den Wirten auf den Heller bezahlen. [6.] Solange die Fehde zwischen der Pfalz und Konrad Schott währt, will er Letzterem, seinen Helfern, Helfershelfern und Verbundenen keinerlei Beistand geben. [7.] Er will zu Lebzeiten keinem anderen in Kriegsgeschäften oder andersartig dienen, außer er nimmt den Pfalzgrafen, seine Erben, Land, Leute und ihm Verbundene davon aus. [9.] Dies alles einzuhalten hat er, als er gänzlich frei war, dem Pfalzgrafen ebenso geschworen wie Treue, Huld und Schadenswarnung. [10.] Er verpflichtet sich, wenn er das brechen sollte, soll und will er treulos, ehrlos und meineidig sein und entsprechend behandelt werden und wohin ihn der Pfalzgraf oder dessen Amtsleute schriftlich oder mündlich befehlen, da will er sich sofort persönlich stellen und ohne ihr Wissen und Willen nicht scheiden. [11.] Er verzichtet freiwillig auf jegliche Hilfe oder Milderung, Restitution oder Hilfsmittel gegen diese Bestimmungen. [12.] Zur Urkunde bittet er den Junker Heinrich von Liebenstein, Vogt im Zabergäu (Zabergawe), dass er sein Siegel auf für ihn daran drücke.