Unter Bezugnahme auf nicht ratifizierte Vertragsentwürfe vom 26. März 1579 (als Anhang dem Text inseriert) und vom 9. November 1611 (= U 2883) und nach Anpassung einiger der darin enthaltenen Klauseln oder Hinzufügung neuer Artikel bereinigen Graf Philipp Gottfried von Hohenlohe-Langenburg und Stättmeister und Rat der Reichsstadt Schwäbisch Hall ihre seit längerem in den Flecken Gailenkirchen, Rinnen, Brachbach, Neunkirchen, Gaisdorf und andernorts bestehenden territorialen Streitigkeiten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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