Kirchlich-theologische Sozietät (Hermann Diem): Entnazifizierung
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5.1 Sammlung Wilhelm Niemöller (Bielefelder Archiv des Kirchenkampfes), 686 Fasc. 1
5.1 Sammlung Wilhelm Niemöller (Bielefelder Archiv des Kirchenkampfes) Sammlung Wilhelm Niemöller (Bielefelder Archiv des Kirchenkampfes)
Sammlung Wilhelm Niemöller (Bielefelder Archiv des Kirchenkampfes) >> Einzelne Sammlungen (u.a. von Eberhard Baumann, Gustav W. Heinemann, Birger Forell)
1945 - 1946
Enthält: Korrespondenz u.a. zwischen Pfr. Hermann Diem und Pfr. Kurt Müller (Stuttgart) betr. Notwendigkeit eines Wortes der Kirche an die entlassenen Parteigenossen, Denkschrift "Kirche und Entnazifizierung", Rat der Deutschen Evangelischen Kirche an die Amerikanische Militärregierung für Deutschland betr. Gesetz zur Befreiung vom Nationalsozialismus und Militarismus, Prof. Dr. Karl Barth (Bonn) an Pastor Martin Niemöller (Büdingen) betr. Erklärung des Rates der Evangelischen Kirche Deutschlands vom 02.05.1946 über die Entnazifizierung, Dr. Karl Stuermer (Stockhach/Baden) an Pfr. Kurt Müller betr. Stellungnahme zum Memorandum "Kirche und Entnazifizierung" der kirchlich - theologischen Sozietät, zwischen Alfred Leikam (Waiblingen) und Pastor Martin Niemöller enth. Stellungnahme zu Niemöllers Haupteinwänden gegen das Gesetz zur Befreiung vom Nationalsozialismus, Ev. Oberkirchenrat (Stuttgart) an Ev. Dekanatamt Göppingen betr. Stellungnahme des Ev. Oberkirchenrates zur Denkschrift der kirchlich - theologischen Sozietät, Pfr. Lic. Ernst Fuchs (Oberaspach) an den öffentlichen Kläger bei der Spruchkammer Schorndorf betr. Protest gegen das Urteil im Fall W. Pressel, zwischen Prof. Dr. Hanns Rückert (Tübingen) und Pfr. Hermann Diem betr. evtl. Mitbeteiligung der Sozietät an einem umstrittenen Zeitungsartikel ("Die württembergische evangelische Kirche und der Nationalsozialismus") in Schwäbisches Tagblatt vom 23.08.1946, Georg Schmidgall (Tübingen) an Karl Haldenwang betr. Kritik an dessen Artikel im Schwäbischen Tagblatt vom 28.08.1946 (s.o.), 08.11.1945 - 04.09.1946; Stellungnahme zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Befreiung vom Nationalsozialismus und Militarismus vom 05.03.1946, N.N., o.D; Erklärung der Kirchlich - theologischen Sozietät in Württemberg vom 09.04.1946, gez. Diem u.a.; Zum Problem "Kirche und Entnazifizierung", Dr. Wolfgang Schweitzer, Stuttgart, o.D.; Stellungnahme der Kirchlich - theologischen Sozietät in Württemberg zur Frage der Entnazifizierung der Inhaber kirchlicher Ämter, o.D.; Die Entnazifizierung in der Kirche und die Reinigung der Kirche, Hermann Diem, o.D.; Urteilsspruch und Urteilsbegründung (aufgrund des Gesetzes zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus vom 05.03.1946), im Fall Oberkirchenrat Reinhold Sautter, Direktor Wilhelm Lempp, kirchlicher Amtmann Ernst Krumm, kirchlicher Amtmann Adolf Schairer, Spruchkammer Stuttgart, 15.08.1946; Schuld und Sühne im politischen Leben, N.N., 1946 (?); Entwurf eines Gesetzes über die Abänderung des Gesetzes zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus vom 15.03.1946 und Begründung der Vorschläge zur Gesetzesänderung, N.N., Stuttgart, 19.09.1947; Arbeitsgang über die verschiedenen Verfahrensarten (tabellarisch) und Übersicht über erledigte Fälle inWürttemberg-Baden (Statistik), Juli 1947 (?)
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:50 MEZ
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