Elspet Negelin von Weißenburg hatte von der 12 Tagwerk großen, zwischen Weißenburg und Emmetzhofen gelegenen "Seewiese" die Hälfte verkauft, da sie die Wiese um 11 Heller jährlich von Bischof Friedrich von Eystett zu Lehen hatte. Das Kloster Wilzburg (Abt Ulrich), der die Wiese für sein Eigentum hielt und sie den beiden Ehepaaren Conrad und Anna Jost und Conrad und Elspet Wernlein zu Erblehen gegeben hatte, fühlte sich durch die Negelin um 100 fl. geschädigt und klagte durch den Konventbruder Conrad Truchsesse. Landrichter Steffan von Abbsperg erläßt Urteil.

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Staatsarchiv Nürnberg