Stor Lux aus Zell, gef. zu Schorndorf, weil er mehrmals ungebührliche Reden über die heilige Messe geführt hatte, jedoch auf die Fürbitten seiner Freunde und Gönner der verdienten Strafe entledigt und freigelassen, schwört U. und gelobt eidlich, sich auf die Mahnung der Amtleute unverzüglich ins Gefängnis zur Verbüßung einer Strafe zu stellen und seine Gefängniskosten selbst zu bezahlen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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