Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um Bezahlung der Prokuratur und Advokatur
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(1) 2313
Wismar N 34 (W N 1 n. 34)
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 14. 1. Kläger N
(1757-1764) 17.10.1764-05.11.1764
Kläger: (2) Dr. Theodor Johann Quistorp, Anwalt und Prokurator am Tribunal
Beklagter: Einwohner der Müggen- und Vorburg zu Neukloster
Fallbeschreibung: Kl. hat für die Bekl. die Prozesse gegen den Kammerherrn von Langen, den Assessor von Gröning und den Prokurator domaniorum, Franz von Palthen, geführt, hat bisher aber erst 19 Rtlr 2 s dafür erhalten und bittet das Tribunal um ein entsprechendes Mandat an Bekl. zur Bezahlung des Restbetrages. Das Tribunal setzt die schuldige Summe am 02.11.1764 auf 70 Rtlr fest, fordert darüber hinaus 1 Rtlr 32 s Kosten für Kl. und setzt eine 3wöchige Frist zur Bezahlung.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1764
Prozessbeilagen: (7) Prokuraturrechnung über 39 Rtlr 25 s vom 31.12.1757, Advokaturrechnung über 36 Rtlr 7 s vom 31.12.1757; Quittungen über empfangenes Geld in Höhe von 19 Rtlr 2 s vom 14.04.1764
Beklagter: Einwohner der Müggen- und Vorburg zu Neukloster
Fallbeschreibung: Kl. hat für die Bekl. die Prozesse gegen den Kammerherrn von Langen, den Assessor von Gröning und den Prokurator domaniorum, Franz von Palthen, geführt, hat bisher aber erst 19 Rtlr 2 s dafür erhalten und bittet das Tribunal um ein entsprechendes Mandat an Bekl. zur Bezahlung des Restbetrages. Das Tribunal setzt die schuldige Summe am 02.11.1764 auf 70 Rtlr fest, fordert darüber hinaus 1 Rtlr 32 s Kosten für Kl. und setzt eine 3wöchige Frist zur Bezahlung.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1764
Prozessbeilagen: (7) Prokuraturrechnung über 39 Rtlr 25 s vom 31.12.1757, Advokaturrechnung über 36 Rtlr 7 s vom 31.12.1757; Quittungen über empfangenes Geld in Höhe von 19 Rtlr 2 s vom 14.04.1764
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:30 MEZ