Kaspar Zorn von Bulach bekundet und quittiert gegenüber Kurfürst Philipp von der Pfalz, dass er für eine jährliche Gülte über 20 Gulden mit 400 Gulden Hauptgeld abzulösen, die ihm der Kurfürst auf die Landvogtei zu Hagenau verschrieben hat, auf zwei andere Gültbriefe verzichtet. Dieser Verzicht betrifft seine Anteile an zwei alten Briefen über 500 Gulden und 1200 Gulden Hauptgeld, die entsprechende Differenz zur neuen Gülte und derzeit noch ausstehende Gültzahlungen. An den alten Briefen hatte Kaspar Anteile von 8 Gulden und 8 Alben an 25 Gulden Gülte und von 14 Gulden 1 ½ Ort an 60 Gulden Gülte. Beides hatte er von seiner Ehefrau Katharina, geborene von Dahn, (+) geerbt, die es wiederum von Konrad von Lengenfeld, ihrem ersten Ehemann, geerbt hatte. Fortan will sich Kaspar Zorn der 20 Gulden Gülte mit 400 Gulden Hauptgeld begnügen. Zur zusätzlichen Sicherheit wird Jakob von Fleckenstein, Unterlandvogt im Elsass und Kaspars Schwager, zur Besiegelung hinzugebeten.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...