Der Abt des Klosters St. Egidien in Nürnberg Georg [Möslinger] und der Abt des Klosters St. Stephan in Würzburg Berthold [Gunther] ordnen als vom Provinzkapitel der Benediktinerklöster im Erzbistum Mainz und im Bistum Bamberg Bevollmächtigte eine Steuer von 4 rheinischen Gulden an, die von jedem Benediktinerkloster der Provinz entrichtet werden soll. Mit der Einziehung der Steuer beauftragen sie den Propst des Stifts Neuenberg bei Fulda Arnold [von Vache]. Außerdem erlassen sie Bestimmungen über die Erhebung dieser Steuer. Der öffentliche Notar Konrad Kessler fertigt darüber ein Notariatsinstrument aus. Zeugen: Der Pfarrer zu O/e/rbach Johannes sowie die Kleriker Leonhard Kieser und Nikolaus Loscher. Aussteller: Äbte der Klöster St. Egidien in Nürnberg und St. Stephan in Würzburg. Empfänger: Geistliche Amtsträger sowie öffentliche Notare und Schreiber in der Erzdiözese Mainz und im Bistum Bamberg

Show full title
Staatsarchiv Würzburg
Loading...