Prozess beim Reichskammergericht zu Speyer in Sachen Hans Sigmund von Crailsheim als Kläger contra Wolfgang und Gottfried Grafen zu Castell als damalige Besatzer des Markts Geiselwind, castellisches Eigentum und schwarzenbergisches Lehen, dann contra Schultheißen, Bürgermeister, Gericht und Bürgerschaft zu Geiselwind und Langenberg als Beklagte, praetensi mandati der Pfändung, den von Langenberg nach Geiselwind gefänglich abgeführten Malefikanten Claus Schnarr, einen Crailsheim'schen Untertanen, betreffend, angefangen 1619, fortgesetzt bis 1621 und deshalb unerörtert, weil Graf Georg Ludwig zu Schwarzenberg als Sukzessor im Stammlehen damals belehnt und zur Possession des Marktfleckens Geiselwind admittiert wurde

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Staatsarchiv Nürnberg