Hans Bühler (Biler) aus Degerloch, wegen seines frevelhaften, gotteslästerlichen und friedbrüchigen Verhaltens zu Korb im Gefängnis von Herzogin Sabine von Württemberg gelegen und dazu verurteilt, 14 Tage im Turm zu Waiblingen zu büßen und danach die Widem der Herzogin zu verlassen, schwört nach seiner Freilassung U. und gelobt, sich zeitlebens außerhalb der herzoglichen Widem aufzuhalten sowie Ansprüche gegen die Herzogin, ihre Diener und Untertanen nur vor den zuständigen einheimischen Gerichten zu verfolgen.