Der Mainzer Kurfürst Lothar Franz von Schönborn (bzw. die von diesem eingesetzte Kommission) bekundet am 18. November 1718 zu Aschaffenburg einen Vergleich zwischen der Gemeinde Damm und den Stadtrat von Aschaffenburg wegen des Streits um die Beholzung im Strietwald. Es folgt der Wortlaut einer betreffenden Verordnung für den Wald. Ankündigung der Siegel von Franz Freiherr von Reigersberg, kurmainzischer Kämerer, Hof- und Regierungsrat und Amtmann zu Kronberg; Matthäus Franz Dampier, Schultheiß der Stadt Aschaffenburg und Kommissariatsassessor; Anselm Franz Lieb, kurmainzischer Hof-, Regierungs-, und Revisionsrat; sowie des Schultheiß zu Damm Konrad Bleistein (Bleyenstein). (fehlen, da Abschrift). Der Mainzer Kurfürst billigt den obengenannten Vergleich am 8. November 1719 zu Mainz. Unterschrift des Mainzer Kurfürsten. Ankündigung des Sekretsiegels der Kurmainzer Kanzlei. (Siegel in offener Kapsel mit einer Schnur befestigt). (Abschrift)

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Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg
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