Durchführung des Rentnernotstandsgesetzes (aufgrund § 7 Abs. 4 der Vollz.-Verfügung des Arbeitsministeriums vom 30.1.1922, Reg.Bl. S. 45), Zusammenstellung der Aufwendungen der großen und mittleren Städte sowie der Oberämter des Jagstkreises auf die Unterstützung von Rentenempfängern der Invaliden- und der Angestelltenversicherung in der Zeit vom 1.10.1921 - 5.6.1922