Sassenberg A (Bestand)
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Sas A Sas A Sassenberg A
Kreisarchiv Warendorf (Archivtektonik)
1589-1846
Form und Inhalt: Kreisarchiv Warendorf, Bestand Sassenberg A (1589-1803)
Verwaltungsgeschichte:
Das fürstbischöfliche Amt Sassenberg umfasste Stadt und Kirchspiel Warendorf, die Wigbolde Freckenhorst, Sassenberg und Harsewinkel, die Dörfer Beelen, Greffen, Einen, Milte und Füchtorf mit ihren Kirchspielen und die Klöster Marienfeld, Freckenhorst, Vinnenberg und Rengering. Das Amt gehört zum Dreingau. An der Spitze des Amtes stand der Droste, dessen erster Unterbeamter der Rentmeister war. Beide hatten ihren Wohnsitz in Sassenberg, der Droste ursprünglich auf der Burg. Als aber die Fürsten anfingen, selbst häufig in Sassenberg zu residieren, baute sich der Amtsdroste Johann Wilhelm von Schilder 1675 im Westen des Schlosses auf fürstlichem Boden eine eigene Wohnung, die seine Nachkommen und Amtsnachfolger bis zum Beginn des 19.Jahrhunderts inne hatten.
Um 1371 war Stenbecke Amtsdroste zu Sassenberg, 1417 Godert von Horsteloh, 1428 Cordt von Stael, 1452 A. von Torck, 1485 Lüdecke von Nagel, 1510 Rolf von Casum, 1520 Jürgen Naegel, 1535 Friedrich von Twist (Protestant), 1550 Jürgen Naegel, 1575-1584 Ludger von Raesfeld, von 1620 an stellte die Familie von Schilder die Drosten (nach Farwick, Geschichtliche Mitteilungen über Sassenberg, in: Warendorfer Blätter 1903, S. 36 und 1907, S. 9 f.).
Bei der Säkularisation 1803 ging der Drostenhof in den Besitz des letzten Drosten über, der 1829 kinderlos verstarb. Seine Erbin, ein Fräulein von Fricken aus Beelen, heiratete den Justizkommissar Dr. August Rath aus Warendorf.
Mit dem Ausgang der fürstbischöflichen Zeit infolge der Säkularisation begann für Sassenberg eine Zeit schweren wirtschaftlichen Niedergangs. Die Residenz verwaiste und wurde teilweise abgebrochen, anstelle des Amtsdrosten trat 1803 der neue preußische Landrat sein Amt in Warendorf an.
Die neu entstandene schlechte Lage Sassenbergs wurde zwischen 1806 und 1813 noch verschlimmert, als Sassenberg die französische Verwaltung zu spüren bekam, Schatzung zahlen musste und die Gebiete nördlich der Hessel zeitweilig sogar direkt an Frankreich verlor, so dass der Ort durch eine Staatsgrenze willkürlich zerteilt wurde.Sassenberg bildete zusammen mit Greffen eine Mairie (= Bürgermeisterei) mit 2201 Seelen. Maire (= Bürgermeister) wurde der frühere Hausvogt des Schlosses Johann Wilhelm Schultz. Seine Ernennungsurkunde datiert vom 19. April 1809.
Mit der Eingliederung in die preußische Verwaltung fand in den Jahren 1818 - 1820 eine grundlegende Verwaltungsneugliederung statt. Die Beamten blieben, wechselten nur ihre Titel. Der Unterpräfekt wurde Landrat, der Maire zum Bürgermeister, als welcher Johan Wilhelm Schultz am 14. November 1815 seinen Beamteneid ablegte. Die im Oktober 1841 erlassene westfälische Gemeindeordnung erlaubte, dass alle Dörfer, Bauernschaften und Kirchspiele die bisher einen eigen Etat hatten, selbständige Gemeinden bilden konnten. Doch in der Praxis wurden gerade im Regierungsbezirk Münster die Bestimmungen über die Einzelgemeinden sehr großzügig zugunsten des Gemeindeverbandes, des Amtes, ausgelegt. In der Regel wurden nur Kirchspiele zu Einzelgemeinden erklärt. Lediglich dort, wo früher Wigbolde oder Kirchdörfer zu einem Kirchspielverband gehörten, trennte man davon ein selbständiges Landkirchspiel ab. Doch die Bestimmungen über den Gemeindecharakter der Bauernschaften wurden stillschweigend übergangen, wie das Beispiel des Kirchspiels Altwarendorf zeigt.
Am 1. März 1843 wurde die Westfälische Landgemeindeordnung im Amt Sassenberg eingeführt. Das Amt bestand aus drei Gemeinden und hatte eine Einwohnerschaft von 5.261 Seelen, die in 975 Wohnhäusern lebten. Auf dem Boden der Stadt Sassenberg befand sich ein Rittergut im Eigentum der Gräfin von Nesselrode-Ereshoven geb. von Hanxleden. Die Gemeinde Füchtorf gliederte sich in das Kirchdorf Füchtorf, die Bauerschaften Elve, Rippelbaum, Subbern und Twillingen sowie die Herrlichkeit Harkotten mit zwei Rittergütern im Besitz der Freiherren von Ketteler und Korff. 1843 bildete die Gemeinde Altwarendorf noch eine Einheit, die wiederum aus den Bauerschaften Vohren, Dackmar, Gröblingen und Velsen mit dem Landgut Tönneburg bestand.
Das Amt Sassenberg war dem Stadt- und Landgericht Warendorf zugeordnet. Altwarendorf gehörte zur Alten Pfarre der Stadt Warendorf und auch zu deren Postbezirk. Füchtorf und Sassenberg bildeten hingegen eigene Pfarreien und hatten zusammen ein Postamt (Standort Sassenberg).
1858 bildeten die Bauerschaften Altwarendorfs eigene Ortsgemeinden und hatten eigene Gemeindevorsteher: in Dackmar war dies Schulze Nüning, in Gröblingen Heckmann, in Vohren Brügge, in Velsen Schulze Bochholt. Die Gemeinde Füchtorf wurde von Warthorst gen. Wessel, die Stadt Sassenberg in Personalunion von Amtmann Möller verwaltet.
Auffallend ist die wiederholte Verwaltung des Amtes Sassenberg durch Ehrenamtmänner. Nach dem Rittergutsbesitzer Max Freiherr von Korff wurde 1910 der Gerichtsreferendar a. D. August Freiherr von Korff zu Harkotten ernannt. In den Dienstkostenaufstellungen fehlt folgerichtig das Gehalt eines Amtmanns. Dafür wurde nach dem Etat von 1910 jedoch ein Sekretär für 1.500 Mark beschäftigt, für die Schreibhilfe ein Maximalbetrag von 600 Mark, für weitere Dienstkosten ein Betrag von 900 Mark angesetzt. Das Amt beschäftigte des weiteren einen Steuereinnehmer. Am 17. Februar 1914 wurde der kommissarische Gemeindeerheber Joseph Arthkamp definitiv angestellt.
Bürgermeister Schücking folgte bis 1858 Amtmann Wessel. Von 1864 bis 1891 war Amtmann Möllers tätig; ihm folgte bis 1897 Ehrenamtmann Freiherr Max von Korff bis 1910 und Ehrenamtmann Freiherr August von Korff bis zum 1.Mai 1919. Ab 1919 leitete Amtsbürgermeister Temme die Geschicke des Amtes Sassenberg.
Wie bereits oben erwähnt, wurde das Amtshaus des fürstbischöflichen Amtes im Jahre 1675 errichtet. Bis 1867 stand das Haus auf dem Platz des heutigen Hotels Börding. Nach der Säkularisation werden die ersten Bürgermeister Schultz, der im ehemaligen Amtsrentmeisterhaus wohnte, und von Schücking die Amtsgeschäfte in ihren Probathäusern ausgeübt haben. Bürgermeister Wessel wohnte nachweislich in der damaligen Kaplanei auf der Schloßstraße. 1864 errichtete das Amt ein neues Amtshaus, das 1968 der Spitzhacke zum Opfer fiel.
Archiv- und Bestandsgeschichte:
In einem „Bericht über die Gemeinde-Archive“ vom 4. Januar 1821 hören ist erstmals von Archivalien die Rede. Auf Anordnung im Amtsblatt berichtete Bürgermeister Schücking folgendes (Akte B 8):
„Weder in Altwarendorf noch selbst in Sassenberg gibt es wirklich Gemeindearchive. Zwar habe ich bei neulicher Nachsuchung schriftlicher Beweismittel über das Eigentum, das in Warendorf auf dem Kirchhof stehende Sassenberger Kreuz, in einem verschlossenen Schranke hinter dem hohen Altar hiesiger Kirche verschiedene kleine Parquette alter Akten vorgefunden, worunter ich aber außer dem, was auf das gedachte Kreuz und den ehemaligen Sassenberger Begräbnisstelle auf dem Warendorfer Kirchhof Bezug hatte, trotz aller Nachsuchung nicht vorgefunden habe, was über Vaterländische oder Ortsgeschichte das Mindeste nachweist, noch auch über Privilegien, Statuten, Güter-Erwerbung einige Auskunft gibt. Überhaupt ist in diesen alten Aktenstücken nichts enthalten, was weder Interesse oder Nutzen fürs Ganze oder auch für die Gemeinde hat, denn alle diese Akten bestehen aus zerschnittenen Dokumenten über längst schon abgelegte Schuldforderungen, aus Abschriften ehemaliger gerichtlicher Erschließungen über Markenangelegenheiten, aus Nachweisen über, die in der Mark liegende Zuschläge, aus Kopien ehemaliger Verkaufsprotokolle von Markengründen, aus Registern, woraus zu ersehen ist, wieviel Vieh jeder Eingemessene in der Mark zu weiden berechtigt ist. Sämtliche Papiere sind nur hingeworfene Bruchstücke ohne gehörige Unterschriften und demnach ohne legalen Wert.
Wenn übrigens in früheren Zeiten noch Schriften vorhanden gewesen sein sollten, so ist es möglich, ja wahrscheinlich, dass solche bei dem vormaligen Brand der Wohnung des Amtsrentmeisters verbrannt oder doch verloren gegangen sind.“
Am 19. Januar 1835 berichtete der Bürgermeister nach Aufforderung erneut über diese „Kasten“ in der Kirche und stellt die Erstellung eines Repertoriums in Aussicht - dabei bleibt es. Es vergehen immerhin 80 Jahre bis im Jahr 1914 von einer Neuordnung der Registratur die Rede ist. Denn im Juli dieses Jahres legte der Registrator Kroell, der vorher die Registraturen der Städte Ahlen und Unna umgearbeitet hatte, für die gesamte Amtsverwaltung eine stehende Registratur an.
Die im Bestand A erhaltenen Amtsbücher des bischöflichen Amtes Sassenberg sind aus Privathand in die Registratur der Gemeinde bzw. des Amtes gekommen. Die Herkunft wird bei den einzelnen Stücken angegeben.
Die Hauptüberlieferung der Amtsrechnungen befindet sich im Bestand Stadt Warendorf A (vgl. dort Klassifikationspunkt "Amt Sassenberg").
Die ältesten Bestände bis 1913 waren bereits im Jahre 1955 von der damaligen Archivberatungsstelle für Westfalen verzeichnet und geordnet worden. Da sich das damals angewandte Signatursystem als unpraktikabel erwies, wurden diese Bestände neu signiert, so dass sich die Signaturen A bis F ergaben. Der jetzige Bestand G wurde 1977/1978 geordnet und verzeichnet. Somit ergeben sich folgende Registraturschichten: A (1589 bis 1803), B (1802 bis 1860), C (1860 bis 1900), D (1900 bis 1913), E (Schriftstücke des 19. Jahrhunderts, die nicht zu der Amtsregistratur gehören), F (Sammlung Moll), G (Registratur 1913 bis 1938). Obwohl die Bestände E und F durch ihre Herkunft nicht in die Reihenfolge der Registraturschichten gehören, wurden sie bedingt durch die vorherige Verzeichnung einbezogen . Die in dem 1982 vorgelegten Inventar verzeichneten Akten des ehemaligen Amtes Sassenberg wurden in den Jahren 1977 und 1979 in das Kreisarchiv übernommen, geordnet und verzeichnet.
Das 1982 veröffentlichte Findbuch wurde unter Anpassungen in den Titeln im März 2005 durch Frau Joyce Hofmann in die Archivsoftware eingegeben. Der im Findbuch aufgeführte Klassifikationspunkt "Verschiedenes" wurde aufgelöst, die entsprechenden Akten sind anderen Klassifikationspunkten zugeordnet worden.
Im Jahre 2020 wurden die Bestände in sinnvoller Weise zusammengelegt und gliedern sich nun wie folgt:
Sas A: 1589-1802
Sas B: 1803-1913
Sas C: 1914-1968
Sas D: ab 1969
Sas P: Protokolle
Sas S: Sammlung
Einige Akten des ehemaligen Bestandes Sas E Sammlung Moll sind in den Bestand A, der Rest in den Bestand S eingegliedert. Der Bestand Sas E Sammlung Moll wurde aufgelöst. Die ehemaligen Bestände C und D wanderten in den Bestand B. Der Bestand Sas G wurde zum neuen Bestand Sas C, in welchen auch die Unterlagen der Bestände H und I gelangten. Sas K wurde zu Stadt Sassenberg. Der Bestand Sas P wurde neu angelegt. Er umfasst die Protokolle der Stadt Sassenberg.
Literatur:
··Schmieder, Siegfried: Inventar des Amtsarchivs Sassenberg 1589-1938, Warendorf 1982.
·Buchholz, Volker: Sassenberg. Bilder aus der Geschichte, hg. v. der Stadt Sassenberg, Füchtorf 1978
·Riese, Bernhard: Füchtorf. Ein Volks- und Heimatbuch, Füchtorf 2 1982
·Hüchtker, Robert/Heinrich Ostholt/Richard Schmieding: Füchtorf im Wandel der Zeiten. Land un Lüe gistern un vandage. Eine Festschrift zum 50-jährigen Bestehen des Heimatvereins, Füchtorf 2004
Warendorf, 1982/2005/2020
Schmieder/Dr. Rath/Schirrmacher
Verwaltungsgeschichte:
Das fürstbischöfliche Amt Sassenberg umfasste Stadt und Kirchspiel Warendorf, die Wigbolde Freckenhorst, Sassenberg und Harsewinkel, die Dörfer Beelen, Greffen, Einen, Milte und Füchtorf mit ihren Kirchspielen und die Klöster Marienfeld, Freckenhorst, Vinnenberg und Rengering. Das Amt gehört zum Dreingau. An der Spitze des Amtes stand der Droste, dessen erster Unterbeamter der Rentmeister war. Beide hatten ihren Wohnsitz in Sassenberg, der Droste ursprünglich auf der Burg. Als aber die Fürsten anfingen, selbst häufig in Sassenberg zu residieren, baute sich der Amtsdroste Johann Wilhelm von Schilder 1675 im Westen des Schlosses auf fürstlichem Boden eine eigene Wohnung, die seine Nachkommen und Amtsnachfolger bis zum Beginn des 19.Jahrhunderts inne hatten.
Um 1371 war Stenbecke Amtsdroste zu Sassenberg, 1417 Godert von Horsteloh, 1428 Cordt von Stael, 1452 A. von Torck, 1485 Lüdecke von Nagel, 1510 Rolf von Casum, 1520 Jürgen Naegel, 1535 Friedrich von Twist (Protestant), 1550 Jürgen Naegel, 1575-1584 Ludger von Raesfeld, von 1620 an stellte die Familie von Schilder die Drosten (nach Farwick, Geschichtliche Mitteilungen über Sassenberg, in: Warendorfer Blätter 1903, S. 36 und 1907, S. 9 f.).
Bei der Säkularisation 1803 ging der Drostenhof in den Besitz des letzten Drosten über, der 1829 kinderlos verstarb. Seine Erbin, ein Fräulein von Fricken aus Beelen, heiratete den Justizkommissar Dr. August Rath aus Warendorf.
Mit dem Ausgang der fürstbischöflichen Zeit infolge der Säkularisation begann für Sassenberg eine Zeit schweren wirtschaftlichen Niedergangs. Die Residenz verwaiste und wurde teilweise abgebrochen, anstelle des Amtsdrosten trat 1803 der neue preußische Landrat sein Amt in Warendorf an.
Die neu entstandene schlechte Lage Sassenbergs wurde zwischen 1806 und 1813 noch verschlimmert, als Sassenberg die französische Verwaltung zu spüren bekam, Schatzung zahlen musste und die Gebiete nördlich der Hessel zeitweilig sogar direkt an Frankreich verlor, so dass der Ort durch eine Staatsgrenze willkürlich zerteilt wurde.Sassenberg bildete zusammen mit Greffen eine Mairie (= Bürgermeisterei) mit 2201 Seelen. Maire (= Bürgermeister) wurde der frühere Hausvogt des Schlosses Johann Wilhelm Schultz. Seine Ernennungsurkunde datiert vom 19. April 1809.
Mit der Eingliederung in die preußische Verwaltung fand in den Jahren 1818 - 1820 eine grundlegende Verwaltungsneugliederung statt. Die Beamten blieben, wechselten nur ihre Titel. Der Unterpräfekt wurde Landrat, der Maire zum Bürgermeister, als welcher Johan Wilhelm Schultz am 14. November 1815 seinen Beamteneid ablegte. Die im Oktober 1841 erlassene westfälische Gemeindeordnung erlaubte, dass alle Dörfer, Bauernschaften und Kirchspiele die bisher einen eigen Etat hatten, selbständige Gemeinden bilden konnten. Doch in der Praxis wurden gerade im Regierungsbezirk Münster die Bestimmungen über die Einzelgemeinden sehr großzügig zugunsten des Gemeindeverbandes, des Amtes, ausgelegt. In der Regel wurden nur Kirchspiele zu Einzelgemeinden erklärt. Lediglich dort, wo früher Wigbolde oder Kirchdörfer zu einem Kirchspielverband gehörten, trennte man davon ein selbständiges Landkirchspiel ab. Doch die Bestimmungen über den Gemeindecharakter der Bauernschaften wurden stillschweigend übergangen, wie das Beispiel des Kirchspiels Altwarendorf zeigt.
Am 1. März 1843 wurde die Westfälische Landgemeindeordnung im Amt Sassenberg eingeführt. Das Amt bestand aus drei Gemeinden und hatte eine Einwohnerschaft von 5.261 Seelen, die in 975 Wohnhäusern lebten. Auf dem Boden der Stadt Sassenberg befand sich ein Rittergut im Eigentum der Gräfin von Nesselrode-Ereshoven geb. von Hanxleden. Die Gemeinde Füchtorf gliederte sich in das Kirchdorf Füchtorf, die Bauerschaften Elve, Rippelbaum, Subbern und Twillingen sowie die Herrlichkeit Harkotten mit zwei Rittergütern im Besitz der Freiherren von Ketteler und Korff. 1843 bildete die Gemeinde Altwarendorf noch eine Einheit, die wiederum aus den Bauerschaften Vohren, Dackmar, Gröblingen und Velsen mit dem Landgut Tönneburg bestand.
Das Amt Sassenberg war dem Stadt- und Landgericht Warendorf zugeordnet. Altwarendorf gehörte zur Alten Pfarre der Stadt Warendorf und auch zu deren Postbezirk. Füchtorf und Sassenberg bildeten hingegen eigene Pfarreien und hatten zusammen ein Postamt (Standort Sassenberg).
1858 bildeten die Bauerschaften Altwarendorfs eigene Ortsgemeinden und hatten eigene Gemeindevorsteher: in Dackmar war dies Schulze Nüning, in Gröblingen Heckmann, in Vohren Brügge, in Velsen Schulze Bochholt. Die Gemeinde Füchtorf wurde von Warthorst gen. Wessel, die Stadt Sassenberg in Personalunion von Amtmann Möller verwaltet.
Auffallend ist die wiederholte Verwaltung des Amtes Sassenberg durch Ehrenamtmänner. Nach dem Rittergutsbesitzer Max Freiherr von Korff wurde 1910 der Gerichtsreferendar a. D. August Freiherr von Korff zu Harkotten ernannt. In den Dienstkostenaufstellungen fehlt folgerichtig das Gehalt eines Amtmanns. Dafür wurde nach dem Etat von 1910 jedoch ein Sekretär für 1.500 Mark beschäftigt, für die Schreibhilfe ein Maximalbetrag von 600 Mark, für weitere Dienstkosten ein Betrag von 900 Mark angesetzt. Das Amt beschäftigte des weiteren einen Steuereinnehmer. Am 17. Februar 1914 wurde der kommissarische Gemeindeerheber Joseph Arthkamp definitiv angestellt.
Bürgermeister Schücking folgte bis 1858 Amtmann Wessel. Von 1864 bis 1891 war Amtmann Möllers tätig; ihm folgte bis 1897 Ehrenamtmann Freiherr Max von Korff bis 1910 und Ehrenamtmann Freiherr August von Korff bis zum 1.Mai 1919. Ab 1919 leitete Amtsbürgermeister Temme die Geschicke des Amtes Sassenberg.
Wie bereits oben erwähnt, wurde das Amtshaus des fürstbischöflichen Amtes im Jahre 1675 errichtet. Bis 1867 stand das Haus auf dem Platz des heutigen Hotels Börding. Nach der Säkularisation werden die ersten Bürgermeister Schultz, der im ehemaligen Amtsrentmeisterhaus wohnte, und von Schücking die Amtsgeschäfte in ihren Probathäusern ausgeübt haben. Bürgermeister Wessel wohnte nachweislich in der damaligen Kaplanei auf der Schloßstraße. 1864 errichtete das Amt ein neues Amtshaus, das 1968 der Spitzhacke zum Opfer fiel.
Archiv- und Bestandsgeschichte:
In einem „Bericht über die Gemeinde-Archive“ vom 4. Januar 1821 hören ist erstmals von Archivalien die Rede. Auf Anordnung im Amtsblatt berichtete Bürgermeister Schücking folgendes (Akte B 8):
„Weder in Altwarendorf noch selbst in Sassenberg gibt es wirklich Gemeindearchive. Zwar habe ich bei neulicher Nachsuchung schriftlicher Beweismittel über das Eigentum, das in Warendorf auf dem Kirchhof stehende Sassenberger Kreuz, in einem verschlossenen Schranke hinter dem hohen Altar hiesiger Kirche verschiedene kleine Parquette alter Akten vorgefunden, worunter ich aber außer dem, was auf das gedachte Kreuz und den ehemaligen Sassenberger Begräbnisstelle auf dem Warendorfer Kirchhof Bezug hatte, trotz aller Nachsuchung nicht vorgefunden habe, was über Vaterländische oder Ortsgeschichte das Mindeste nachweist, noch auch über Privilegien, Statuten, Güter-Erwerbung einige Auskunft gibt. Überhaupt ist in diesen alten Aktenstücken nichts enthalten, was weder Interesse oder Nutzen fürs Ganze oder auch für die Gemeinde hat, denn alle diese Akten bestehen aus zerschnittenen Dokumenten über längst schon abgelegte Schuldforderungen, aus Abschriften ehemaliger gerichtlicher Erschließungen über Markenangelegenheiten, aus Nachweisen über, die in der Mark liegende Zuschläge, aus Kopien ehemaliger Verkaufsprotokolle von Markengründen, aus Registern, woraus zu ersehen ist, wieviel Vieh jeder Eingemessene in der Mark zu weiden berechtigt ist. Sämtliche Papiere sind nur hingeworfene Bruchstücke ohne gehörige Unterschriften und demnach ohne legalen Wert.
Wenn übrigens in früheren Zeiten noch Schriften vorhanden gewesen sein sollten, so ist es möglich, ja wahrscheinlich, dass solche bei dem vormaligen Brand der Wohnung des Amtsrentmeisters verbrannt oder doch verloren gegangen sind.“
Am 19. Januar 1835 berichtete der Bürgermeister nach Aufforderung erneut über diese „Kasten“ in der Kirche und stellt die Erstellung eines Repertoriums in Aussicht - dabei bleibt es. Es vergehen immerhin 80 Jahre bis im Jahr 1914 von einer Neuordnung der Registratur die Rede ist. Denn im Juli dieses Jahres legte der Registrator Kroell, der vorher die Registraturen der Städte Ahlen und Unna umgearbeitet hatte, für die gesamte Amtsverwaltung eine stehende Registratur an.
Die im Bestand A erhaltenen Amtsbücher des bischöflichen Amtes Sassenberg sind aus Privathand in die Registratur der Gemeinde bzw. des Amtes gekommen. Die Herkunft wird bei den einzelnen Stücken angegeben.
Die Hauptüberlieferung der Amtsrechnungen befindet sich im Bestand Stadt Warendorf A (vgl. dort Klassifikationspunkt "Amt Sassenberg").
Die ältesten Bestände bis 1913 waren bereits im Jahre 1955 von der damaligen Archivberatungsstelle für Westfalen verzeichnet und geordnet worden. Da sich das damals angewandte Signatursystem als unpraktikabel erwies, wurden diese Bestände neu signiert, so dass sich die Signaturen A bis F ergaben. Der jetzige Bestand G wurde 1977/1978 geordnet und verzeichnet. Somit ergeben sich folgende Registraturschichten: A (1589 bis 1803), B (1802 bis 1860), C (1860 bis 1900), D (1900 bis 1913), E (Schriftstücke des 19. Jahrhunderts, die nicht zu der Amtsregistratur gehören), F (Sammlung Moll), G (Registratur 1913 bis 1938). Obwohl die Bestände E und F durch ihre Herkunft nicht in die Reihenfolge der Registraturschichten gehören, wurden sie bedingt durch die vorherige Verzeichnung einbezogen . Die in dem 1982 vorgelegten Inventar verzeichneten Akten des ehemaligen Amtes Sassenberg wurden in den Jahren 1977 und 1979 in das Kreisarchiv übernommen, geordnet und verzeichnet.
Das 1982 veröffentlichte Findbuch wurde unter Anpassungen in den Titeln im März 2005 durch Frau Joyce Hofmann in die Archivsoftware eingegeben. Der im Findbuch aufgeführte Klassifikationspunkt "Verschiedenes" wurde aufgelöst, die entsprechenden Akten sind anderen Klassifikationspunkten zugeordnet worden.
Im Jahre 2020 wurden die Bestände in sinnvoller Weise zusammengelegt und gliedern sich nun wie folgt:
Sas A: 1589-1802
Sas B: 1803-1913
Sas C: 1914-1968
Sas D: ab 1969
Sas P: Protokolle
Sas S: Sammlung
Einige Akten des ehemaligen Bestandes Sas E Sammlung Moll sind in den Bestand A, der Rest in den Bestand S eingegliedert. Der Bestand Sas E Sammlung Moll wurde aufgelöst. Die ehemaligen Bestände C und D wanderten in den Bestand B. Der Bestand Sas G wurde zum neuen Bestand Sas C, in welchen auch die Unterlagen der Bestände H und I gelangten. Sas K wurde zu Stadt Sassenberg. Der Bestand Sas P wurde neu angelegt. Er umfasst die Protokolle der Stadt Sassenberg.
Literatur:
··Schmieder, Siegfried: Inventar des Amtsarchivs Sassenberg 1589-1938, Warendorf 1982.
·Buchholz, Volker: Sassenberg. Bilder aus der Geschichte, hg. v. der Stadt Sassenberg, Füchtorf 1978
·Riese, Bernhard: Füchtorf. Ein Volks- und Heimatbuch, Füchtorf 2 1982
·Hüchtker, Robert/Heinrich Ostholt/Richard Schmieding: Füchtorf im Wandel der Zeiten. Land un Lüe gistern un vandage. Eine Festschrift zum 50-jährigen Bestehen des Heimatvereins, Füchtorf 2004
Warendorf, 1982/2005/2020
Schmieder/Dr. Rath/Schirrmacher
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
05.11.2025, 13:59 MEZ