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Johann Graf zu Solms verzichtet auf alle Ansprüche an den Grafen Philipp von Nassau-Saarbrücken aus den Zeiten der von ihm und seinem verstorbenen Vater mit demselben gehabten Fehde wegen der Schatzung von den gefangenen solmsischen Leuten zu Wetzlar und des Verlustes des Richart von Gunse mit Dienern und Hengsten pp.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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