Der Würzburger Bischof Julius [Echter von Mespelbrunn] beurkundet: Abt Michael [Bernhart], Prior Johannes [Thomas] und der Konvent des Klosters St. Stephan in Würzburg hatten laut eines Vertrages vom 20. Juni 1580 dem Bischof ihre Gerechtsame, Güter und Einkünfte in Poppenlauer überlassen. Dafür sollte die bischöfliche Kammer dem Kloster jedes Jahr 40 Malter Roggen (korns) und 14 Malter Hafer Dettelbach Maß sowie 50 Gulden liefern. Es war außerdem vereinbart worden, dass dieser Zins vom Bischof gegen Entrichtung von 1000 Gulden abgelöst werden kann. Diese 1000 Gulden hat der Bischof nun dem Abt Kilian [Lantz] bezahlen lassen. Gleichzeitig hat er aber bestimmt, dass die 40 Malter Roggen und die 14 Malter Hafer dem Kloster weiterhin jedes Jahr von der bischöflichen Kellerei in Dettelbach geliefert werden sollen. Dekan Johann Konrad Kottwitz von Aulenbach, Senior und Kapitel des Domstifts zu Würzburg geben dazu ihre Zustimmung. Aussteller: Bischof von Würzburg. Empfänger: Kloster St. Stephan

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Staatsarchiv Würzburg
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