Matthias Seidl, Bürger und Bierbrauer zu Eggenfelden, überngibt mit grundherrl. Bewilligung seinem Sohne Carl Seidl, auch Bürger und Bierbrauer daselbst, seine 1655 erwrobene Erb- und Baumannsgerechtigkeit auf dem Gütl. gen. Trittenpreun, bestehend in der Spitzpeunt, einem Acker und einem Holzgrund. Die Stift ist an das Vikariat zu Egg. zu entrichten. Zeugen: Thomas Orttner, Meßner zu Würmansquickh und Adam Harrbo[e]ckh, Meßnerknecht zu Alt.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv