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Philipp Raban von Canstein, Erbherr auf der Burg zu Warburg, Canstein1), Mengeringhausen2) und Germete3), bekennt für sich und seine Ehefrau Christina Sophia von Canstein geb. von Exterde, dass er Propst Balthasar Frischen, der Äbtissin und den geistlichen Jungfern in Wormeln eine jährlich zwischen Michaelis (29. September) und Martini (11. November) zu entrichtende Kornrente von je vier Maltern Roggen und Gerste Warburger Maßes, die ihm seine Burgmeier in Germete, Tonnies Nolten und Johann Henrich Schwaneken, fünf Jahre lang zu liefern haben, für 550 Rtlr in französischen Gulden verkauft habe. Der Verkäufer will das Geld für Haus und Herrschaft Canstein und für den mit Frau von Degenfeldt und Frau von Friesen, beide geborene von Canstein, in Bonn geführten Prozeß verwenden. Die Ablösung kann jährlich bei vierteljährlicher Vorankündigung erfolgen. Der Verkäufer setzt seine vor Warburg gelegenen Ländereien wie auch seine cansteinisch-wormelsche Wiese und den sogen. Heckelskamp zum Pfand und kündigt Unterschrift und Besiegelung wie auch Unterschrift und Signet des Notars und seines Vetters an.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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