Der Abt des Zisterzienserklosters Kaisheim ("Kaisersheim") [Lkr. Donau-Ries] Cölestin [Angelsbrucker] bekennt, dass er seinem Untertanen in Hausen [Stadt Neu-Ulm] Xaver Schöll erlaubt hat, zur Rückzahlung eines Darlehens in Höhe von 1.600 Gulden, das ihm sein Vater Klemens Schöll von Riedlingen [Stadt Leipheim/Lkr. Günzburg] eingeräumt hat, ein Kapital in Höhe von 1.600 Gulden gegen landesübliche Verzinsung aufzunehmen und dafür sein vom Kloster Kaisheim zu Lehen rührendes Hofgut als Pfand einzusetzen. Diese Erlaubnis gilt für sechs Jahre. Während dieser Zeit hat Xaver Scholl das Kapital zurückzuzahlen und den Hof aus der Pfandschaft zu lösen.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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