Georg Küstner zu Brachbach verschreibt (verwidemt) um 130 fl rh der Reichsstadt Schwäbisch Hall vier Schillinge an Geld, ein Scheffel Hafer, zwei Herbsthühner und ein Fastnachtshuhn jährlicher und ewiger Herrengülte aus seinem nach Anstößern näher beschriebenen Hofgut, das bereits dem Haller Hospital gültpflichtig ist. Küstner quittiert den Erhalt des Kaufpreises, verspricht stets pünktliche und vollständige Gültzahlung, gelobt bei allen künftigen Besitzwechseln ordnungsgemäße Aufgabe und Neupachtung des Gutes bei Laudemien von jeweils 1/20 des Liegenschaftswerts und räumt der Stadt für den Fall von Versäumnissen Pfändungsrechte gegen sein Gut bis zur Höhe der aufgelaufenen Außenstände ein.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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