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Mandat König Sigmunds, wodurch dem Abt und Konvent des Klosters Wülzburg befohlen wird, das von dem Reich pfandweise innehabende Dorf Wettelsheim gegen Erhaltung des Pfandschillings, an Haupt von Pappenheim, des Hl. Reichs Erbmarschall, abzutreten.

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Staatsarchiv Nürnberg
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