Erscheint im "Schloß zu Gaildorf in der großen Stube des neuen Hauses" Georg von Vohenstein d.Ä., Anwalt des Schenken Georg, und tut kund, dass Irrungen bestehen zwischen dem Abt zu Lorch und Schenk Georg wegen des Abts Unterthanen und des Schenken Wegmueth vom Flözholz betreffend. Vor dem Notar, Johann Wecker, erscheinen zahlreiche namentlich genannte Untertanen, die Wegmut für verschiedene Stücke Floßholz schulden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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