Kurfürst Philipp von der Pfalz nimmt Bernhard zum Trübel (Trubel) zu seinem Rat und Diener an, wofür dieser Treue und Hulde geschworen hat. Der Pfalzgraf versichert, Bernhard und seine Dörfer Innenheim, Ergersheim, Odratzheim (Oterßheim) und Saint-Maurice (sant Mauricien) zu schirmen und rechtlich zu handhaben, sofern Bernhard und den Seinen der Rechtsgang vor dem Pfalzgrafen und seinen Räten oder den gewiesenen Instanzen genügt. Der Aussteller erlässt Bernhard für seine Dienste den Schirmhafer von 35 Malter, den die armen Leute der Dörfer seinem Vater und Vetter [Pfalzgraf Friedrich I.] gegeben haben.