Kaiser Karl V. fordert Johann von Dinklage wegen Mitgliedschaft im Schmalkaldischen Bund und Unterstützung des der Reichsacht verfallenen Herzogs Johann Friedrich von Sachsen und des Landgrafen Philipp von Hessen zum Erscheinen binnen 24 Tagen nach Zustellung der Ladung auf. Widrigenfalls soll er ebenfalls der Reichsacht verfallen. Innerhalb der Frist wird freies Geleit zugesichert. Unterschrift des Kaisers und des Obernburger m.p. am zehenden Tag des Monats novembris nach Christi gepurt funffzehenhundert und im acht und vierzigsten [...]

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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