Marquard, Dekan des Kollegiatstiftes zu Ramelsloh, verurteilt als Subonservator, den der Dekan Giselher von St. Mauritius vor Hildesheim eingesetzt hat, zwei entflohene Hörige des Andreasstiftes, die Brüdr Christian Becker und Eler Klenerogge, inzwischen Bremer Bürger, zur Rückkehr und zur Zahlung von 200 Gulden für Sachen, die sie zusammen mit Komplizen dem Johannes Bilange, Liten des Andreasstiftes auf einem Hof in Dahlhausen entwendet haben, und den entstandenen Arbeitsausfall sowie zu 50 Gulden Verfahrenskosten, nachdem verschiedene Termine in der Sache stattgefunden hatten, wobei Ludolf, Dekan von St. Martini in Minden, zur Zeugenbefragung eingesetzt worden war. Marquard verkündet dieses Urteil den Priestern und Klerikern der umliegendenDiözesen (Bremen, Verden, Lübeck, Ratzeburg, Schwerin, Minden und Osnabrück) und weist sie an, es öffentlich zu verkünden und die Verurteilten zur Zahlung und Rückkehr innerhalb von 2 Monaten anzuhalten, und droht bei Nichtgehorsam mit Exkommunikation der Verurteilten. Die Vollzieher dieser Anweisung haben den Vollzug an den Aussteller zurückzumelden. Ausführung auf Pergament; ein anhängendes Siegel verloren Druck: Urkundenbuch St. Andreas Verden, Nr. 113