Herrschaft Sünching (Bestand)
Vollständigen Titel anzeigen
Herrschaft Sünching
Staatsarchiv Amberg (Archivtektonik) >> Beständetektonik des Staatsarchivs Amberg >> IV. Nichtstaatliches Archivgut >> B. Archive des Adels, adelige Standesherrschaft und Jurisdiktion >> 4. Hofmarken und Patrimonialgerichte
1682-1849
Vorwort: Die Hofmark Sünching (Lkr. Regensburg) gehörte bis 1448 den Hofer, dann den Staufer von Ehrenfels (bis 1568), den Grafen von Schlick und schließlich ab 1573 den von Seinsheim. 1762 wurde die Hofmark zur Herrschaft erhoben, sie umfasste Besitzungen in Sünching, Mötzing, Haidenkofen, Haimbuch, Gmünd, Griesau und Irling. Seit 1764 gehörte auch die Hofmark Schönach dazu. 1814 wurde Sünching zu einem Herrschaftsgericht erhoben, 1821 wurde ein Patrimonialgericht I. Klasse gebildet, das bis 1848 bestand. Mit dem Aussterben der von Seinsheim 1910 ging Sünching an die Hoenning O´Carroll. Der Bestand umfasst 431 Archivalieneinheiten mit einer Laufzeit von 1682 bis 1849. Briefprotokolle: Briefprotokolle Regensburg 968-1012 sowie 959-967 (Briefprotokolle des Amtsbezirks Schönach).
Herrschaft Sünching
431
Bestand
Akten
ger
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
26.03.2025, 10:30 MEZ