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Regulierung der bayerisch-hessischen Hoheitsgrenze zwischen den Gemarkungen von Worms, Bobenheim und Roxheim
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Enthält: u. a. Verfügungen des Kreisamtes; Protokoll über die Regulierung der Hoheitsgrenze zwischen der Gemarkung Worms und den Gemarkungen Bobenheim und Roxheim; Beschreibung der im Oktober 1890 neu vermarkten Landesgrenze zwischen dem Großherzogtum Hessen und dem Königreich Bayern längs des Roxheimer Kanals und des sog. alten Gießengrabens an den Gemarkungsgrenzen von Worms, Bobenheim und Roxheim (21.10.1890); Lohnabrechnung für das Steine Setzen; auch Lageplan über die Bayerisch-Hessische Landesgrenze längs des Roxheimer Kanals u. Giessengrabens an den Gemarkungsgrenzen von Bobenheim, Roxheim und Worms (Ludwigshafen im Oktober 1890; Hiemenz, Großh. Geometer; Fleischmann, Bezirksgeometer von Ludwigshafen)