[mandatum poenale]. Eingriffe in die Rechte der Kl. an ihrem Lehensgut zu Pottiga durch den Bekl. zu 2) und Rechtsverweigerung durch den Bekl. zu 1). Die Bekl. hatten gegen den Bekl. zu 2) Klage erhoben, nachdem dieser ihren Vater, Jobst Müller, gefangengenommen hatte und dieser in der Haft verstorben war. Die Kl. behaupten, nach Klageergebung gegen den Bekl. zu 2) habe dieser sie von ihrem Lehen Pottiga vertrieben und ihnen sämtlichen Besitz genommen. Dem Bekl. zu 1) werfen sie vor, ihre Rechte nicht geschützt zu haben und sie grundlos aufgefordert zu haben, ihren Besitz zu verkaufen und Pottiga zu verlassen, und sie zudem inhaftiert zu haben. Durch das Mandat des RKG werden die Bekl. verpflichtet, die Güter der Kl. bis zum Ergehen eines Gerichtsurteils unangetastet zu lassen. Die Bekl. behaupten, die Kl. hätten nach dem Tod ihres Vaters Unfrieden gestiftet und mit Gewalt gegen den Bekl. zu 2) und seine Ehefrau gedroht. Der Bekl. zu 1) habe in dem sich anschließenden Rechtsstreit zwischen Kl. und Bekl. zu 2) den Kl. befohlen, "umb gelieptes friedens willen" ihren Besitz zu verkaufen und das Land zu verlassen. Dem hätten sich die Kl. widersetzt.