Leo Maggedell aus Innsbruck, derzeit Notar in Schwäbisch Hall, auf Erforderung des Haller Rates vom 9. Mai diesen Jahres gemeinsam mit dessen Abgeordneten Ambrosius Büchelberger, Schultheiß zu Ilshofen, und Kaspar Gräter auf den Samstag nach dem Sonntag Cantate (18. Mai) nach Großallermspann beschieden, bestätigt und bezeugt, dass dort, in der Behausung des Gastwirts Balthas Lay, vor namentlich benannten Zeugen erwähnter Büchelberger im Namen des Haller Rates einen "Protestation[s]-Zettel" verlesen hat, demzufolge vor kurzer Zeit Beauftragte des Stifts Comburg genannten Lay gewalttätig und durch Drohungen davon abzubringen versucht haben sollen, weiterhin nach Haller Schenkmaß auszuschenken, ungeachtet der Tatsache, dass die Stadt auf dem Lay'schen Gut die hohe, niedere und vogteiliche Obrigkeit sowie, kraft kaiserlicher Privilegien, die bisher unangefochtene Befugnis der Ungelderhebung unter Einschluss des "angießens vnd verspennens" (amtliche und gebührenpflichtige Ermittlung des Rauminhalts und Verschließung der Fässer) besitze, dass der Schultheiß gegen dieses Spolium namens des Haller Rates in aller Form protestiert und abschließend festgestellt hat, dass Comburg durch sein landfriedensbrüchiges Verhalten die Strafe verwirkt hat, die die kaiserlichen Ungeldprivilegien auf Verletzung dieser Haller Gerechtsame festsetzen. Auf Ersuchen Büchelbergers hat Notar Maggedell sodann über diesen Vorgang mehrere Instrumente gefertigt.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...