Überlingen (auswärts): Notariatsinstrument des kaiserlichen Notars Johannes Ballinger von Offenburg über das Mandat des römischen Kaisers Friedrich III. (IV.) an den Dechant und das Kapitel des Stifts zu Konstanz, dass sie früher den Freiherrn von Zimmern zuständigen Weingülten aus dem Zehnten zu Überlingen nunmehr den Grafen Georg, Ulrich und Haug, Gebrüder, von Werdenberg, als den nunmehrigen Besitzern der Herrschaft Meßkirch reichen sollen Originalurkunde mit eigenhändiger Schrift und Notariatssymbol

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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