Johann von Kettigh, kurfürstlich trierischer Hofjunker, bekundet, daß Erzbischof Johann von Trier laut inserierter Urkunde ihm namens der Söhne des + Heinrich von dem Berg, genannt Kessel, Hans Wolf und Philipp Wilhelm, als Burglehen der Feste Montabaur 3 Mark Gülte Montabaurer Währung, fällig aus der erzbischöflichen Kellerei zu Montabaur, verliehen hat, die dem Vorfahren jenes Erzbischofs, Erzbischof Johann II., und dessen Erzstift durch den Tod des Wilhelm von Miehlen verfallen und darauf Johann Kesseler verliehen sind. Lehnseid des Ausstellers. Siegel desselben und des Georg Newer von Montabaur, kurfürstlich trierischen Haushofmeisters, unter obigem Datum.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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