Gerlach von Duttelnburg (Thodelenborg) und seine Ehefrau Adelheid bekunden, daß sie dem Kloster Haina als Ersatz für einen Jahreszins von 13 Schil...
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Urk. 26, 725
Urk. 26, A II Haina, Kloster
Urk. 26 Kloster Haina - [ehemals: A II]
Kloster Haina - [ehemals: A II] >> 1300-1324
1323 Juni 23
Ausf., lat., Perg. - Anh. RundSg. der Stadt Wildungen, besch.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum et actum a. d. 1323, in vigilia beati Iohannis baptiste.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Gerlach von Duttelnburg (Thodelenborg) und seine Ehefrau Adelheid bekunden, daß sie dem Kloster Haina als Ersatz für einen Jahreszins von 13 Schilling Korbacher (Corbecen.) Pfennige, den Schilling zu 3 ½ Schilling Heller gerechnet, den das Kloster bisher aus der Mühle [zu] Alraft (Alref) erhielt und von ihretwegen Graf Heinrich von Waldeck übertragen hat, und zur Begleichung von 5 Mark, die das Kloster ihnen bar gegeben hat, alljährlich zu Michaelis 1 Malter Korn Fritzlarer Maßes aus ihren von Johann von Holzheim (-heym) erkauften Gütern in Dorf und Gemarkung zu Affoldern zu liefern haben. Wenn sie den Malter bis Martini nicht liefern, werden die Güter zu Affoldern ohne Einrede Eigentum des Klosters.
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Rutlieb, Bürgermeister zu Wildungen
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Dietrich von Königshagen (Kuningeshayn), Heinrich Godekin, Rulo Becker (Pistor), Volkwin von Reitzenhagen (Rizenhayn), Konrad Geyszennere und Konrad Foyl, Schöffen ebd.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Die Zeugen mit dem Stadtsiegel.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Franz Nr. 363, Zweiter Band
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Gerlach von Duttelnburg (Thodelenborg) und seine Ehefrau Adelheid bekunden, daß sie dem Kloster Haina als Ersatz für einen Jahreszins von 13 Schilling Korbacher (Corbecen.) Pfennige, den Schilling zu 3 ½ Schilling Heller gerechnet, den das Kloster bisher aus der Mühle [zu] Alraft (Alref) erhielt und von ihretwegen Graf Heinrich von Waldeck übertragen hat, und zur Begleichung von 5 Mark, die das Kloster ihnen bar gegeben hat, alljährlich zu Michaelis 1 Malter Korn Fritzlarer Maßes aus ihren von Johann von Holzheim (-heym) erkauften Gütern in Dorf und Gemarkung zu Affoldern zu liefern haben. Wenn sie den Malter bis Martini nicht liefern, werden die Güter zu Affoldern ohne Einrede Eigentum des Klosters.
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Rutlieb, Bürgermeister zu Wildungen
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Dietrich von Königshagen (Kuningeshayn), Heinrich Godekin, Rulo Becker (Pistor), Volkwin von Reitzenhagen (Rizenhayn), Konrad Geyszennere und Konrad Foyl, Schöffen ebd.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Die Zeugen mit dem Stadtsiegel.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Franz Nr. 363, Zweiter Band
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ