Vor dem Offizial und den geistlichen Richtern des Offizialatgerichts zu Münster als Gericht (im schine des gerichte) übergeben Johan Doirhoff, Domvikar, und Meister Johan Grothges, Prokurator des Offizialatgerichts, als Exekutoren und Treuhänder des verstorbenen Dietrich von der Recke, Domkellners zu Münster, dem Hermann von der Recke, Sohn des gen. Dietrich und der Margreten Schulten, erblich einen Rentbrief über 10 Taler. Diese Rente hat Mechtild Korff, Witwe des Gerhard von Galen zum Ermelinghof (Ermelinckhaue), mit Nicolaus Bruns (Nicolaiss Bruyins), Richter zu Drensteinfurt (Derensteinvorde), als Vormund, ihnen überlassen. Diese Rente war zahlbar an den verstorbenen Dietrich von der Recke zu Mariae Lichtmess (2. Februar) aus den in der Hauptverschreibung genannten Erbgütern. Diese Verschreibung haben die Exekutoren mit der Währschaft an Hermann von der Recke übergeben. Siegelankündigung des Offizials. Zeugen: Johan Balcke, Priester; Henrich Wolterman, Prokurator, Diener der Siegelkammer.