Urfehde Nr. 248
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A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. 7323
A 2 e (Urfehden u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26) >> Bd. 19 Urfehden
1561 November 15
Regest: Hans Stötzer, Bürger zu Reutlingen, bekennt, dass er sich in vergangenen Jahren mit einer betagtan Witib verheiratet hat, welche ihm eine ziemliche Nahrung und Armutlein zubrachte. Aber er hat sich in die Haushaltung nicht wohl geschickt, sondern das Ihrige zum Teil vertan, und es ist zu besorgen, wenn hierin nicht das notdürftige (= notwendige) Einsehen geschieht, dass das übrige in kurzer Zeit vertan ist. Dadurch würde die gute Frau in ihrem Alter erarmen und zu Erbarmen kommen. Um das zu fürkommen (= verhindern), haben ihn Bürgermeister und Rat ins Gefängnis genommen und eine Zeitlang darin nach seinem Verschulden enthalten (= festgehalten). Bei der Freilassung hat er einen Eid geschworen, wegen dieser Sache und des Gefängnisses gegen die Herren zu Reutlingen, die Stadt und all die Ihren ewiglich Urfehde zu halten und sich nie zu rächen. Er soll und will künftig kein Gut, das ihm seine Hausfrau zugebracht hat, versetzen, verkaufen, verändern (= veräussern), ohne Erlaubnis des Rats mit Gülten oder sonstwie beschweren, dazu gegen seine Hausfrau sich freundlich, bürgerlich und, wie einem Biedermann gebührt, erzeigen und den Herrn um diese väterliche Straf sein Leben lang sich dankbar erweisen. Wenn er über kurz oder lang an sie oder die Ihren eine Forderung hätte, will er sie bei ihren ordentlichen Gerichten bleiben lassen. Würde er diesen Eid nicht halten, so mögen ihn die Herren zu Reutlingen als einen treulosen Mann nach seinem Verschulden strafen.
Beschreibstoff: Pg.
Archivale
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Siegler: Marx Nippenburger, Bürger zu Reutlingen
Siegel (Erhaltung): Siegel vorhanden
Genetisches Stadium: Or.
Siegel (Erhaltung): Siegel vorhanden
Genetisches Stadium: Or.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.03.2025, 11:14 MEZ