König Vladislav II. von Ungarn und Böhmen verleiht der Stadt Bautzen das Privileg, dass bei der Abfassung von Testamenten zwei vereidigte Ratspersonen und der Ratsschreiber oder vereidigte Notare anwesend sein müssen.

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Archivverbund Stadtarchiv/Staatsfilialarchiv Bautzen
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