Kurfürst Philipp von der Pfalz bestellt Wendel von Adelsheim (Wendell von Adeltzheym) zu seinem und seiner Erben täglichen Hofgesinde, Rat und Diener auf Lebenszeit. Dieser soll jederzeit mit mindestens vier reisigen Pferden gerüstet in allen Geschäften gegen jeden dienen, auf Ansinnen bestens raten, Geheimnisse, die er erfährt, verschweigen und alles tun, was ein treuer Rat und Diener seinem Herrn pflicht ist. Im Dienst erhält er vom Hof Futter, Mahl, Nagel und Eisen wie andere Räte und Diener. Für den Dienst erhält er jährlich durch den Kammermeister zu St. Gallus [= 16.10.] gegen Quittung 100 Gulden Dienstgeld. Der Pfalzgraf verspricht, im Dienst erlittene Kriegsschäden zu ersetzen, sollte keine Einigung zustande kommen, entscheiden der Hofmeister, Marschall und zuständige Hauptmann. Wendel darf anderen Herren dienen und von diesen Dienstgeld erhalten, doch soll er dann den Pfalzgrafen und seine Erben ausnehmen. Wendel schwört Treue, Huld und Schadenswarnung sowie alles zu tun, wie es oben geschrieben steht. Sein Dienstjahr beginnt und endet zu St. Gallus, als diese Urkunde ausgestellt wurde.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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