In seinem Testament bestimmt der Kartäuser-Profess, Frater Udalrich Krapf von Dieburg, dass dem Prior der Kartause von seinem väterlichen Erbteil ("patrimonium") durch seinen Vormund und Bruder Rechenschaft gegeben werde. Zum Teil ist es ihm schon ausgezahlt worden. Er vermacht der Kartause: 1) alles, was ihm von seinem Bruder aus seinem Erbteil aus seinen liegenden Gütern noch nachgezahlt werden muss. Nach abgelegter Rechnung behält er sich 1 oder 2 Schenkungen noch vor und die Bestimmung, dass ihm ein Laboratorium gebaut werden soll;. 2) ein silbernes und vergoldetes Becherlein mit einem Fuß;. 3) 2 Betten mit Barchent, Überzügen und Zubehör;. 4) 1/2 Zentner Zinn;. 5) Zum Prokurator seiner Vikarie der Hl. Dreifaltigkeit des Mariengradenstiftes in Erfurt bestellt er seinen Vetter Werner Krapf, Vikar des St. Peter- und Alexanderstiftes in Aschaffenburg, der über die Gefälle der Benefizialgüter beim Prior der Mainzer Kartause Rechenschaft ablegen muss. Dafür sollen ihm 2 Pelze verkauft werden. 6) Zu dem, was nach diesen Legaten übrigbleibt, setzt er zum Erben seinen Bruder in Dieburg, Johann Krapf, ein. Zeugen: Johann Wentz von Hechtsheim, Kaspar Bürsch, Pförtner der Kartause, Hans Zumacher von "Reinhebach-Stegh", Jakob Reinhardt von Wiesenfeld, Karl Kleiber von Bretzenheim, Hans Bocksberger von Bischofsheim a.d. Tauber und Velten Kretsch von Waldhausen. Notariatsinstrument. Notar: Quirin Heun von Erfurt, z.Zt. Notar und kurfürstlich Mainzischer Rentmeister.

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