Kaiser Friedrich III. macht bekannt, daß vor ihm der Abt von Werden und Helmstedt Anton erschienen ist um die Belehnung mit den Regalien, Lehen und weltlichen Rechten, mit Gütern, Leuten, Diensten, Anfall, Niederfall, Wildbahn, Münzrecht, Renten und Zinsen sowie um die Bestätigung aller Rechte, Privilegien und Handfesten nachgesucht hat, die des Abts Vorgängern von früheren Herrschern verliehen worden sind. Der Kaiser hat mit Rücksicht auf die geziemende Bitte des Abts und die treuen Dienste von dessen Vorgängern diesem Wunsch entsprochen. Der Abt hat darauf eidlich Treue und Huld gelobt, wie es die Pflicht eines Reichsfürsten ist. Der Kaiser gebietet allen Untertanenen und Mannen des Abts, diesem treu und hold zu sein und ihn als ihren Herrn anzuerkennen. Zuwiderhandelnde haben eine Strafe von 50 Mark Gold, halb dem Kaiser, halb dem Abt, zu entrichten. - Es siegelt der Aussteller. - Geben zu Collen ... am dinstag vor s. Thomas des hl. zwelfboten tag.