Heinrich Truchsess von Waldburg, Herr zu Wolfegg, beurkundet, dass sich Agatha Ziern aus dem Tal, eheliche Tochter des Marx Ziern und der Anna Geringer, gegen Zahlung von 4 fl rh, deren Empfang er hiermit quittiert, aus seiner und der Herrschaft Wolfegg Leibherrschaft freigekauft hat. Auch namens seiner Erben entbindet der Aussteller genannte Agatha von ihrem Eid, spricht sie von ihrer bisherigen Eigenschaft und den daraus erfließenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, garantiert, sie von Leibeigenschafts wegen fortan nicht mehr zu behelligen, und stellt ihr frei, bei Herren, Städten oder auf dem Land Schutz und Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen, wo immer es ihr beliebt. Sofern die Freigelassene liegende [und der Herrschaft Wolfegg steuerbare] Güter besitzt, soll es mit denselben nach Maßgabe des zwischen den von Waldburg und ihrer Landschaft errichteten Vertrages gehalten werden. Auch gilt der Vorbehalt, dass Agatha, falls sie über kurz oder lang wieder in waldburgische Herrschaften ziehen sollte, sich der Leibherrschaft des Ausstellers oder seiner Erben erneut unterwerfen muss.