Peter Warnbold, derzeit Schultheiß zu Eberstadt, und seine Ehefrau Else, Henchin Menger und seine Ehefrau Else bekunden, auch für ihre Erben, dass...
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NACHWEIS
B 15 Urkunden der Familie v. Dalberg (Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg)
Urkunden der Familie v. Dalberg (Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg) >> 1436-1460
1448 Mai 17
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Freitag vor Unsers Herrn Leichnamstag
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Peter Warnbold, derzeit Schultheiß zu Eberstadt, und seine Ehefrau Else, Henchin Menger und seine Ehefrau Else bekunden, auch für ihre Erben, dass sie von Ritter Philipp Vetzer v. Geispitzheim und dessen Ehefrau Else v. Wachenheim und Siegfried v. Wachenheim und dessen Ehefrau Katharina und allen ihren Erben genannte Güter (mit Flurnamen und Beforchungsangaben) zu Eberstadt - u. a. beforcht von Philipp v. Frankenstein d. A. und Konrad v. Frankenstein - in Erbbestand haben, nämlich die Eheleute Warnbold zwei Drittel, die Eheleute Menger ein Drittel, und jährlich auf Maria Himmelfahrt 7 Malter Korn und 1 Viernzel Ritter Philipp Vetzer v. Geispitzheim und seiner Ehefrau und 5 Malter Korn Siegfried v.Wachenheim und seiner Ehefrau auf Abruf nach Oppenheim oder Nierstein liefern sollen. Sie bekunden, dass sie vor dem Gericht zu Eberstadt als Unterpfand 1 Morgen Acker in dem Obersten Bigen genannt Wolfsacker - geforcht oben von Konrad v. Frankenstein, unten von Peter Warnbold - gesetzt haben
Vermerke (Urkunde): Siegler: Philipp v. Frankenstein d. Ä.
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Stadtarchiv Worms, Abt. 159 U 18/1 - Ausf., Perg., anh. Sg. besch.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Peter Warnbold, derzeit Schultheiß zu Eberstadt, und seine Ehefrau Else, Henchin Menger und seine Ehefrau Else bekunden, auch für ihre Erben, dass sie von Ritter Philipp Vetzer v. Geispitzheim und dessen Ehefrau Else v. Wachenheim und Siegfried v. Wachenheim und dessen Ehefrau Katharina und allen ihren Erben genannte Güter (mit Flurnamen und Beforchungsangaben) zu Eberstadt - u. a. beforcht von Philipp v. Frankenstein d. A. und Konrad v. Frankenstein - in Erbbestand haben, nämlich die Eheleute Warnbold zwei Drittel, die Eheleute Menger ein Drittel, und jährlich auf Maria Himmelfahrt 7 Malter Korn und 1 Viernzel Ritter Philipp Vetzer v. Geispitzheim und seiner Ehefrau und 5 Malter Korn Siegfried v.Wachenheim und seiner Ehefrau auf Abruf nach Oppenheim oder Nierstein liefern sollen. Sie bekunden, dass sie vor dem Gericht zu Eberstadt als Unterpfand 1 Morgen Acker in dem Obersten Bigen genannt Wolfsacker - geforcht oben von Konrad v. Frankenstein, unten von Peter Warnbold - gesetzt haben
Vermerke (Urkunde): Siegler: Philipp v. Frankenstein d. Ä.
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Stadtarchiv Worms, Abt. 159 U 18/1 - Ausf., Perg., anh. Sg. besch.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
01.07.2025, 13:39 MESZ