Barbara von Stetten, Äbtissin, bekennt, dass Caspar von Bachenstein zu Schwäbisch Hall ein Drittel seiner Verlassenschaft an Benigna von Bachenstein, der Mitschwester, gegeben hat; Heinrich Deigbrod, Bürger zu Öhringen, ist berechtigt, diesen Erbteil zu verkaufen; ausgestellt o.O., 1454 (Dienstag nach Sonntag Reminiscere); Pergament, Siegel: Äbtissin und Konvent.