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Kauf eines Gadems
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Enthält: Vor Arnd Bisschopinch, Richter Bischofs Otten ... to Monstere, kauft Everd van den Brunschenhus von Herman Holthus einen Gadem, den er zur Zeit selbst bewohnt, gegen Übernahme einer jeweils zu Michaelis fälligen Rente von 1/2 M. an die Verwahrer des gemeinen Almosens von St. Martini, die Herman ihm vor Zeiten überwiesen hatte. Der Gadem liegt zwischen Gademen des Herman Yebinch und Albert de Hert und ist mit 1 Helling Wortgeld belastet. Zeugen: Herman uppe den Oyrt, Albert de Hert. Der Richter siegelt.