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Landkrankenkasse für den Kreis Wiedenbrück
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enthält: Enthält u.a.: Beitragssätze; Ankauf eines Wohnhauses; Überwachung der Geschäftsführung; Neuaufstellung der Dienstordnung; Geschäfts- und Rechnungsergebnisse; Voranschläge; Satzung der Landkrankenkasse für den Kreis Wiedenbrück; Nachweisung über Personalstand (namentliche Auflistung); Prüfung der Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung