Reichserbtruchseß Christoph [voller Titel] leiht seinem Untertan Matheus Schreiber zu Ennetach auf Lebenszeit einen Hof daselbst mit allem Zubehör. Schreiber muß ihn in baulichen Ehren halten, bei Brandstiftung sowie Unwetterund Kriegsschäden trägt jedoch die Herrschaft die Instandsetzungskosten zur Hälfte. Jährlich hat er gen. Geld- und Naturalabgaben in Scheerer und Menger Maß nach Scheer zu entrichten. Der A. behält sich vor, einzelne Äcker des Hofes aus diesen herauszunehmen, um sie zu tauschen oder um mit ihnen nach Belieben zu verfahren; wenn dadurch der Hof geschmälert wird und nicht andere Acker als Ersatz dazugegeben werden, sind besondere Vereinbarungen zwischen dem A. und dem Empfänger zu treffen. Bei Verstoß gegen die Leihebedingungen tritt Heimfall zur freien Verfügung ein. Wird der Hof aufgegeben, bleiben Dung und Stroh auf ihm liegen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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