Katasteramt Cuxhaven (Bestand)
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NLA ST, Rep. 129 Cuxhaven
Nds. Landesarchiv, Abt. Stade (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Staatliche und kommunale Bestände >> 1.1 Akten >> 1.1.4 Fachbehörden (bis heute) >> 1.1.4.2 Finanzen und Kataster
1876-2004
Bestandsgeschichte: BEHÖRDENGESCHICHTE
In der Provinz Hannover wurden die ersten Katasterämter mit einem Katasterkontrolleur an der Spitze und einem Sekretär sowie Zeichner 1876 eingerichtet. Ziel war nach preußischem Vorbild eine eigene Verwaltung als Grundlage für die Erhebung der neuen Gebäude- und Grundsteuer zu schaffen. In der Landdrostei Stade waren dies zunächst die Standorte Lehe, Osterholz, Otterndorf, Rotenburg, Stade und Verden. 1878 löste Neuhaus/Oste bereits Otterndorf als Sitz wegen der besseren Wohnverhältnisse wieder ab. Mit der Neugründung des Regierungsbezirks Stade 1885 kamen noch der Standort in Buxtehude und einer in Geestemünde hinzu, mit der Neugründung der Stadt Wesermünde wurde das Amt in Lehe 1925 in Wesermünde II umbenannt und das von Geestemünde dort als neues Katasteramt Wesermünde I integriert, beide mit neuen Amtsbezirken versehen. 1914/15 wurde in Neuhaus ein eigenes Katasteramtsgebäude in schlichtem Jugendstil errichtet. In Folge des Groß-Hamburg Gesetzes wurden die Standorte in Buxtehude und Neuhaus/Oste bereits 1938 wieder zugunsten der benachbarten Dienststellen in Stade/Harburg bzw. des neugegründten Katasteramts Cuxhaven aufgelöst. Das Katasteramt in Cuxhaven hatte seinen Sitz im ehemaligen Amtshaus im Schloßpark von Ritzebüttel. Nach einer kurzen der Zeit der 'Verreichlichung' der Behörde 1944/45 wurde mit dem Wiederaufbau der Landesverwaltung auch eine dreistufige Katasterverwaltung im Innenministerium, der Bezirksregierung Stade und in den Katasterämtern mit Niederlassungen in Bremervörde, Cuxhaven, Osterholz-Scharmbeck, Rotenburg, Stade, Verden und Wesermünde eingeführt. Eine Ende der 70er Jahre aufkommende Diskussion um die Kommunalisierung der Katasterverwaltung verlief im Sande. Im Rahmen einer Neuordnung der Vermessungs- und Katasterverwaltung verlor das Katasteramt in Wesermünde zum 1.1. 1984 seine Leitung, blieb aber als eigenständiges
Bestandsgeschichte: Amt erhalten. Zur gleichen Zeit fiel die Entscheidung zur Verlegung des Katasteramts in Cuxhaven in seinen ersten Amtssitz nach Otterndorf. Dies geschah mit Fertigstellung der Umbauten im alten Kreisgebäude zum 1.3.1987. Eine weitere Verwaltungsreform in der Katasterverwaltung führte 1996 zur Aufhebung der Eigenständigkeit der Ämter in Rotenburg und Stade zugunsten einer Vermessungs- und Katasterbehörde Rotenburg/Stade mit Sitz in Bremervörde, eine dritte Verwaltungsreform 2005 zu einer Zusammenlegung der Vermessungs- und Katasterbehörden mit den Ämtern für Agrarstruktur, den Domänenämtern und der staatlichen Moorverwaltung in Meppen unter den 14 neuen Behörden für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften (GLL). Diese 14 GLL werden bereits 2011 wiederum zu einem Landesamt für Geoinformationen und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN) mit 14 Regionaldirektionen zusammengeführt.
Amtsleiter der aufeinander folgenden Katasterämter Otterndorf, Neuhaus/Oste (seit 1878) und Cuxhaven (seit 1938)
Meyer (1876-1878)
Clausen (1878-1891)
Krüger (1891-???)
Wortmann (um 1902)
Palm für Neuhaus und Birkefeld für Land Hadeln (um 1925)
Kattwinkel (-1952)
Würfel (1952-1972)
Meyne (1972-)
LITERATUR
Rudolf Lembcke, Von der Elbe bis zur Oste. Die Geschichte des Otterndorfer Katasteramtes, Otterndorf 1993
BESTANDSGESCHICHTE
In den Beständen der sieben Katasterämter des alten Regierungsbezirks Stade finden sich in unterschiedlichem Umfang Gebäudebücher, Originalflurbücher, Flurbücher, Liegenschaftsbücher, Güterauszüge sowie Akten und Rezesse zur Gemeinheitsteilung- und Verkopplung. Karten der Gemeinheitsteilung und Verkoppelung werden in der Kartenabteilung verwahrt. Die Gemarkungskarten/Einschätzungskupons bilden den Bestand Rep. 133.
Im Zuge einer 1955 angemahnten Bereinigung der Archive der Katasterämter wurden ab 1956 Urfeldbücher,
Bestandsgeschichte: Liegenschaftsbücher, Katasterplankarten, Flächenberechnungen, Veränderungsnachweise für Gebäude aller Gemeindebezirke, Vermessungsakten, Grundvermögenssteuer- und Hauszinssteuerrollen sowie Feldpläne und Flächenberechnungshefte in mehreren Folgen abgegeben. Ein zweiter größerer Schub folgte dann im Rahmen des geplanten Umzugs in den 80er Jahren mit den Bestandsblättern zum Liegenschaftsbuch, Mutterpausen und Gemeinheitsteilungskarten.
Stade, im November 2014
Dr. Thomas
Bestandsgeschichte: Bardelle
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein
Zusatzinformationen: teilweise verzeichnet
In der Provinz Hannover wurden die ersten Katasterämter mit einem Katasterkontrolleur an der Spitze und einem Sekretär sowie Zeichner 1876 eingerichtet. Ziel war nach preußischem Vorbild eine eigene Verwaltung als Grundlage für die Erhebung der neuen Gebäude- und Grundsteuer zu schaffen. In der Landdrostei Stade waren dies zunächst die Standorte Lehe, Osterholz, Otterndorf, Rotenburg, Stade und Verden. 1878 löste Neuhaus/Oste bereits Otterndorf als Sitz wegen der besseren Wohnverhältnisse wieder ab. Mit der Neugründung des Regierungsbezirks Stade 1885 kamen noch der Standort in Buxtehude und einer in Geestemünde hinzu, mit der Neugründung der Stadt Wesermünde wurde das Amt in Lehe 1925 in Wesermünde II umbenannt und das von Geestemünde dort als neues Katasteramt Wesermünde I integriert, beide mit neuen Amtsbezirken versehen. 1914/15 wurde in Neuhaus ein eigenes Katasteramtsgebäude in schlichtem Jugendstil errichtet. In Folge des Groß-Hamburg Gesetzes wurden die Standorte in Buxtehude und Neuhaus/Oste bereits 1938 wieder zugunsten der benachbarten Dienststellen in Stade/Harburg bzw. des neugegründten Katasteramts Cuxhaven aufgelöst. Das Katasteramt in Cuxhaven hatte seinen Sitz im ehemaligen Amtshaus im Schloßpark von Ritzebüttel. Nach einer kurzen der Zeit der 'Verreichlichung' der Behörde 1944/45 wurde mit dem Wiederaufbau der Landesverwaltung auch eine dreistufige Katasterverwaltung im Innenministerium, der Bezirksregierung Stade und in den Katasterämtern mit Niederlassungen in Bremervörde, Cuxhaven, Osterholz-Scharmbeck, Rotenburg, Stade, Verden und Wesermünde eingeführt. Eine Ende der 70er Jahre aufkommende Diskussion um die Kommunalisierung der Katasterverwaltung verlief im Sande. Im Rahmen einer Neuordnung der Vermessungs- und Katasterverwaltung verlor das Katasteramt in Wesermünde zum 1.1. 1984 seine Leitung, blieb aber als eigenständiges
Bestandsgeschichte: Amt erhalten. Zur gleichen Zeit fiel die Entscheidung zur Verlegung des Katasteramts in Cuxhaven in seinen ersten Amtssitz nach Otterndorf. Dies geschah mit Fertigstellung der Umbauten im alten Kreisgebäude zum 1.3.1987. Eine weitere Verwaltungsreform in der Katasterverwaltung führte 1996 zur Aufhebung der Eigenständigkeit der Ämter in Rotenburg und Stade zugunsten einer Vermessungs- und Katasterbehörde Rotenburg/Stade mit Sitz in Bremervörde, eine dritte Verwaltungsreform 2005 zu einer Zusammenlegung der Vermessungs- und Katasterbehörden mit den Ämtern für Agrarstruktur, den Domänenämtern und der staatlichen Moorverwaltung in Meppen unter den 14 neuen Behörden für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften (GLL). Diese 14 GLL werden bereits 2011 wiederum zu einem Landesamt für Geoinformationen und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN) mit 14 Regionaldirektionen zusammengeführt.
Amtsleiter der aufeinander folgenden Katasterämter Otterndorf, Neuhaus/Oste (seit 1878) und Cuxhaven (seit 1938)
Meyer (1876-1878)
Clausen (1878-1891)
Krüger (1891-???)
Wortmann (um 1902)
Palm für Neuhaus und Birkefeld für Land Hadeln (um 1925)
Kattwinkel (-1952)
Würfel (1952-1972)
Meyne (1972-)
LITERATUR
Rudolf Lembcke, Von der Elbe bis zur Oste. Die Geschichte des Otterndorfer Katasteramtes, Otterndorf 1993
BESTANDSGESCHICHTE
In den Beständen der sieben Katasterämter des alten Regierungsbezirks Stade finden sich in unterschiedlichem Umfang Gebäudebücher, Originalflurbücher, Flurbücher, Liegenschaftsbücher, Güterauszüge sowie Akten und Rezesse zur Gemeinheitsteilung- und Verkopplung. Karten der Gemeinheitsteilung und Verkoppelung werden in der Kartenabteilung verwahrt. Die Gemarkungskarten/Einschätzungskupons bilden den Bestand Rep. 133.
Im Zuge einer 1955 angemahnten Bereinigung der Archive der Katasterämter wurden ab 1956 Urfeldbücher,
Bestandsgeschichte: Liegenschaftsbücher, Katasterplankarten, Flächenberechnungen, Veränderungsnachweise für Gebäude aller Gemeindebezirke, Vermessungsakten, Grundvermögenssteuer- und Hauszinssteuerrollen sowie Feldpläne und Flächenberechnungshefte in mehreren Folgen abgegeben. Ein zweiter größerer Schub folgte dann im Rahmen des geplanten Umzugs in den 80er Jahren mit den Bestandsblättern zum Liegenschaftsbuch, Mutterpausen und Gemeinheitsteilungskarten.
Stade, im November 2014
Dr. Thomas
Bestandsgeschichte: Bardelle
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein
Zusatzinformationen: teilweise verzeichnet
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 12:45 MESZ