Peter Eberhard Motzbeck, B. zu Eßlingen, verkauft an Georg von und zu Neuhausen um 1840 fl rh seinem Halbteil des Hofes zu Neuhausen mit allen Gütern und Rechten, so wie er ihn von seinen verstorbenen Brüdern ererbt hat (Bebauer:Jerg Feeleysin zu Neuhausen, der den Hof bestandweise inne hat und daraus, der dritten Teil der Frucht zu gülten hat). Die andere Hälfte des Hofes gehört seinem Vetter Johann Gößlin, B. zu Eßlingen, der sie von Erzherzog Ferdinand zu Österreich zu Lehen hat