Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Klaus Graf zu Tecklenburg belehnt zu Mannlehnsrecht den Willem Papen mit der Wohnung zu Koeninck (Koeningen) bei Werle, die Kort Lappe hatte. Zeugen sind Diderich von Hornnen und Jaspar von Oir.
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Klaus Graf zu Tecklenburg belehnt zu Mannlehnsrecht den Willem Papen mit der Wohnung zu Koeninck (Koeningen) bei Werle, die Kort Lappe hatte. Zeugen sind Diderich von Hornnen und Jaspar von Oir.